Rechte
Die Veranstalter, Partner und Sponsoren des Deutschen Multimediapreises mb21 möchten die Ergebnisse des Wettbewerbs einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen. Zu diesem Zweck ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen und Internet, sowie verschiedene Publikationen und Produktionen vorgesehen.
Alle von der Jury ausgezeichneten Projekte werden im Ganzen oder zum Teil in folgenden Medien dokumentiert und/oder veröffentlicht:
• Website des Deutschen Multimediapreises mb21 (www.mb21.de) und der Wettbewerbsveranstalter (www.medienkulturzentrum.de, www.kjf.de)
• Präsentation der Preisträgerbeiträge in Wort, Bild und Ton auf dem Medienfestival in Dresden
• Laudationes der Preisträger zur Preisverleihung und auf der mb21-Website. (Eine Laudatio beschreibt die von der Jury ausgewählten Beiträge in Wort und Bild)
• Festivaldokumentation mit Ausschnitten aus Preisträgerprojekten
• Präsentation ausgewählter Projekte in Wort, Bild und Ton auf nationalen und internationalen Partnerfestivals (detaillierte Informationen siehe unten)
• Wettbewerbskatalog (Print/eBook) mit ausgewählten Beiträgen in Wort, Bild und Ton sowie DVD/CD/BD-Produktionen mit ausgewählten Preisträgerprojekten des Deutschen Multimediapreises mb21 (vor allem zu Wettbewerbs-Jubiläen)
• Präsentation ausgewählter Preisträgerprojekte in Wort, Bild und Ton auf Jugendevents, Messen, Barcamps, (Fach-) Veranstaltungen sowie bundesweiten Netzwerktreffen
Wird ein eingereichtes Projekt mit einem Preis ausgezeichnet, oder erhält es eine Anerkennung, wird das Material für die Einbettung auf den Projektwebseiten (www.mb21.de, www.kjf.de, www.medienkulturzentrum.de) bei YouTube veröffentlicht und während des Abschlussfestivals in Dresden öffentlich präsentiert. Ggf. wird das Material auch für Katalog-, Programmheft- und CD/DVD-Produktionen im Rahmen des mb21-Wettbewerbs oder Medienfestivals verwendet. Es wird daher darum gebeten, das Bild-, Ton- und Textmaterial sorgfältig vorzubereiten.
Die Website des Deutschen Multimediapreises mb21 www.mb21.de informiert das gesamte Jahr über aktuelle und relevante Neuigkeiten zum Wettbewerb, den Preisträger*innen und dem Festival. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Preisträgerprojekte werden die Videos aller ausgezeichneten Projekte (Originalmaterial und Laudationes) auf der Wettbewerbs-Website veröffentlicht. Zudem können ausgewählte Projekte als Beispiele der einzelnen Alters- und Sonderkategorien aufgeführt werden.
Die Veranstalter des Deutschen Multimediapreises mb21 behalten sich das Recht vor, den tatsächlichen Inhalt, Umfang und Zeitpunkt sowie die Gestaltung der genannten Veröffentlichungen aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten festzusetzen.
Der Deutsche Multimediapreis ist Teil eines nationalen Netzwerks verschiedener Film-, Medien- und Multimediawettbewerbe, namentlich der VISIONALE Leipzig, dem MediaSurfer – MedienKompetenzPreis Hessen und dem Crossmedia Wettbewerb Bayern. Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Multimediapreis mb21 und der VISIONALE Leipzig werden alle Einreichungen aus Sachsen an unseren Partner-Wettbewerb weitergeleitet. Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Multimediapreis mb21 und dem MediaSurfer Hessen werden alle Einreichungen aus Hessen an unseren Partner-Wettbewerb weitergeleitet. Im Rahmen der Kooperation zwischen dem Deutschen Multimediapreis mb21 und dem Crossmedia Wettbewerb werden alle Einreichungen aus Bayern an unseren Partner-Wettbewerb weitergeleitet.
Seit 2005 besteht ein internationales Netzwerk von Multimediawettbewerben zwischen Deutschland (mb21), Österreich (u19 – Create Your World) und Ungarn (<19 Freestyle Computing competition). Jedes Jahr besuchen Preisträger*innen der Wettbewerbe die anderen Preisverleihungen, Festivals und Abschlussveranstaltungen, um ihre Multimediaprojekte auf internationaler Ebene vorzustellen und sich mit den Jugendlichen der anderen Länder auszutauschen. Darüber hinaus werden die besten Beiträge aus dem Animationsbereich (jegliche Altersgruppen und Animationstechniken umfassend) auf den Partnerfestivals öffentlich gezeigt.
Die Veranstalter des Deutschen Multimediapreises mb21 behalten sich das Recht vor, eine Vorauswahl an Einreichungen und Preisträgerbeiträgen zu treffen. Eine Garantie für eine Präsentation auf nationaler oder internationaler Ebene gibt es nicht. Im Falle der Auswahl erfolgt die Weitergabe des Anmeldebogens und des Materials. Für die Präsentation auf den Partnerfestivals ist gemäß dem Urheberrecht die Nennung der/des Künstlerin/Künstlers vorgesehen. Zu diesem Zweck werden deren/dessen Name, Alter sowie Titel und Länge des Beitrages mitsamt dem eingereichten Material an die Partnerfestivals übermittelt. Persönliche Daten wie Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer u.ä. werden nicht übermittelt.
Einreicher*innen entsprechender Projekte bestätigen mit ihrer Teilnahme am Deutschen Multimediapreis mb21 die Kenntnis einer möglichen Weitergabe und erklären sich bereit, ihre Projekt dafür zur Verfügung zu stellen. Sollte eine Präsentation auf oben genannten Partnerfestivals nicht erwünscht sein, bitten wir, im Anmeldeformular das entsprechende Kästchen für die Zustimmung nicht anzukreuzen.
Zu gegebenen Anlässen und bestimmten Jubiläen des Wettbewerbs können Katalog- und/oder DVD/CD/BD-Publikationen erstellt werden, die ausgewählte Preisträgerbeispiele aus den zurückliegenden Jahren in Wort, Bild und Ton beinhalten. Die Einreicher*innen erteilen dem Veranstalter alle erforderlichen Rechte, um ihre Einreichung in diese Publikation(en) aufzunehmen.
Der Deutsche Multimediapreis mb21 ist bestrebt, sich neben dem Medienfestival und den nationalen und internationalen Partnerfestivals auch in anderen Kontexten und auf Jugendevents, Messen, Barcamps, (Fach-) Veranstaltungen sowie bundesweiten Netzwerktreffen zu präsentieren.
Dem Deutschen Multimediapreis mb21 wird das Recht erteilt, die eingereichten Werke – ganz oder in Teilen – für die Produktion einer Dokumentations-DVD/CD/BD zu verwenden. Dies beinhaltet auch das Recht, diese – ganz oder in Teilen – im Rahmen von Veranstaltungen öffentlich zu präsentieren und dafür gegebenenfalls an Dritte weiterzugeben. Die Ausübung dieses Rechtes ist auf den Zweck der Bewerbung des Deutschen Multimediapreises mb21, des Medienfestivals sowie sonstiger Aktivitäten des Medienkulturzentrums Dresden und des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums begrenzt. Eine darüber hinausgehende und/oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Teilnehmer:innen.
Die eingereichten Materialien dürfen vom Deutschen Multimediapreis mb21 oder von ihm dazu ermächtigten Dritten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, PR, Ankündigung, Dokumentation, Archivierung und wissenschaftlichen Aufarbeitung ganz oder teilweise gespeichert werden. Der Öffentlichkeit werden die Produktionen auch über Internet und andere digitale Medien zugänglich gemacht. Die Ausübung dieses Rechtes ist auf den Zweck der Veröffentlichung und/oder Bewerbung des Deutschen Multimediapreises mb21, des Medienfestivals, Ausstellungen und sonstige Aktivitäten des Deutschen Multimediapreises mb21 begrenzt. Eine darüber hinaus gehende und/oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Teilnehmer*innen. Der Deutsche Multimediapreis mb21 bemüht sich – jedoch ohne Rechtspflicht –, berechtigte Anliegen der Einreicher*innen bei der Verwendung ihrer Werke zu berücksichtigen.
Die Veranstalter, Partner und Sponsoren verpflichten sich gegenüber den Wettbewerbsteilnehmer*innen, die eingereichten Arbeiten nur in der oben aufgeführten Art und Weise zu verwenden. Jedwede kommerzielle Nutzung außerhalb des Deutschen Multimediapreises mb21 durch die Veranstalter, Partner oder Sponsoren ist verboten. Alle Urheberrechte verbleiben bei den Künstler*innen.
Die dem Deutschen Multimediapreis mb21 eingeräumten Rechte sind zeitlich und örtlich unbeschränkt, jedoch auf den Zweck der Rechteübertragung begrenzt.
Eine Veröffentlichungspflicht der eingereichten Arbeiten durch den Deutschen Multimediapreis mb21 ist aus diesen Rechtseinräumungen nicht ableitbar.
Der/die Einreicher/in erklärt, zur Rechteübertragung im obigen Ausmaß berechtigt zu sein und erforderliche Einwilligungen Dritter nach urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingeholt zu haben. Er/Sie wird dies dem Deutschen Multimediapreis mb21 bei Aufforderung jederzeit nachweisen.
Zusätzliche Regelungen über Rechteeinräumungen im Rahmen der durch die Teilnahme am Wettbewerb oder dem Festival abgeschlossenen Vereinbarungen ergänzen die vorliegende Rechteübertragung, beschränken sie aber nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die Vereinbarung über die Teilnahme am Deutschen Multimediapreis mb21 unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und aller Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Dresden.